Andramed GmbH . Silvanerstr. 8
D-72766 Reutlingen
Geschäftsführer: Heinz Schade
HRB 354402
Setuernummer: 78091/17469
UST-Nummer: DE814041995

Bankverbindung:

Kreissparkasse Reutlingen
Konto-Nr.:42831
BLZ: 640 500 00
IBAN: DE08640500000000042831
BIC : SOLADES1REU

1. Allgemeine Bestimmungen
Soweit keine besonderen Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden gelten
nachfolgende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Alle vom Auftraggeber aufgestellten Bedingungen, die hiermit nicht übereinstimmen, sind für uns nicht bindend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird

2. Angebot und Vertragsabschluß
Sämtliche Bestellungen, Vereinbarungen, Ergänzungen, Abänderungen sowie Nebenreden, auch telegrafisch und telefonisch bzw email, gelten für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sie gelten ausschließlich
Verpackung, Fracht, Porto, sonstiger Versandspesen und Versicherung ab Werk Reutlingen. Preisänderungen auf Grund von Preiserhöhungen für Materialien, Energie, Änderungen der Arbeitslöhne oder bei Umständen die außerhalb unseres Einflusses liegen, behalten wir uns vor.

4. Lieferung und Berechnung
Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Bestellers ab Werk Reutlingen. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits mit dem Tag der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Die Wahl der Versandart steht uns frei. Im Fall von Expressgut oder Postversand werden die verauslagten Transportkosten sowie Lagergeld u. ä. Kosten in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt unter dem Versanddatum.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind frei Zahlstelle unserer Firma innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
jeden Abzug zu leisten. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, wenn sich der Besteller mit anderen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzug befindet. Wechsel und Schecks sowie sonstige Zahlungsersatzmittel werden nur zahlungshalber angenommen, hierbei anfallende Kosten und Spesen trägt der Besteller. Werden Zahlungen gestundet oder gerät der Besteller in Verzug, so werden ohne einer förmlichen Inverzugssetzung, Zinsen in Höhe von mindestens 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank von uns gefordert. Der Besteller kann wegen etwaiger von uns nicht anerkannter Mangelrügen seine Zahlung nicht zurück halten oder Aufrechnung geltend machen. Gerät der Besteller mit einer Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug, werden sämtliche Zahlungsansprüche sofort fällig. Lieferungen an uns unbekannte Firmen oder im Falle einer Vermögensverschlechterung des Bestellers erfolgen gegen Vorauszahlung oder Nachnahme, falls uns nicht entsprechende Referenzen vorliegen.

6. Recht auf Rücktritt
Wenn nach Abschluss des Geschäftes in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder eine bereits bestandene uns bekannt wird, wird der Kaufpreis für sämtliche bereits gelieferte Ware fällig, auch wenn bereits Wechsel in Zahlung genommen sein sollten. Die noch nicht angekommene Ware können wir zurückrufen und für diese sowie für die noch liefernde Ware können wir Sicherheitsleistungen verlangen oder sämtlichen Verträgen mit dem Kunden zurücktreten. Als Nachweis einer wesentlichen Verschlechterung soll eine ungünstige Auskunft einer Bank oder Auskunftei gelten.

7. Liefertermine
Lieferfristen und Liefertermine werden von uns nur unverbindlich bestätigt. Sie beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Als Tag der Lieferung gilt der Tag der Absendung an den Besteller. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in der Strom- und Materiallieferung, Maschinendefekte, Arbeitermangel, Unfälle, Streiks und sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist, sowie von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung, ohne dass dadurch dem Besteller gegen uns Anspruch irgendwelcher Art zustehen.

8. Reparaturen und Rücknahmen
Reparaturen werden zu Selbstkosten ausgeführt und generell per Nachnahme versandt. Wird ein Kostenvoranschlag gewünscht, so wird dieser zusätzliche Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Sollten wir Standardware zurücknehmen, so berechnen wir bei unbenutzter Ware 10% Rücknahme-/Rückabwicklungskosten bzw. bei Beschädigung die zusätzlich anfallenden Kosten. Sonderanfertigungen (z.B. Sondergeräte, Geräte mit Optionen) sind grundsätzlich schriftlich zu bestellen. Ein Umtausch ist bei diesen Artikeln ausgeschlossen. An uns eingesandte Geräte sind grundsätzlich frei Haus anzuliefern.

10.Gewährleistung und Garantie
Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden, spätestens jedoch 8 Tage nach Eingang der Sendung beim Besteller. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle nachzuprüfen bzw. nachprüfen lassen. Eigenmächtige Eingriffe des Bestellers an der gelieferten oder bemängelten Ware, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung, entbinden uns von jeglicher Garantieleistung. Beanstandete Teile sind auf Verlangen sofort an uns porto-/ frachtfrei zurücksenden. Bei von uns als berechtigt angeerkannten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nacharbeit, wobei uns eine angemessene Frist zu gewähren ist. Ersatz für Material, entgangene Gewinne, Demontagekosten oder Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Eine Pflicht zur Beseitigung der Mängel besteht nicht, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt. Die Gewährleistung gilt nur für solche Mängel, die unter den gewöhnlichen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten. Sie gilt nicht für Mängel, die durch schlechte Lagerung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, Reparatur oder Eingriff oder normale Abnutzung auftreten. Soweit Beanstandungen von uns anerkannt werden, behalten wir uns vor, entweder die unbearbeitet mangelhafte Ware zurückzunehmen und dafür Ersatz in guter Ware zu liefern oder einen Geldausgleich vorzunehmen. Wir haften auf Schadenersatz gleich, aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass der Vertragszweck gefährdet ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Frachtkosten, Verzugsstrafen und dergl. lehnen wir ausdrücklich ab. Rücksendungen werden ohne vorherige Vereinbarung nicht angenommen. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate und beginnt mit Lieferdatum.

11. Eigentumsverhältnisse
Bis zur Begleichung unserer Ansprüche gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum aus den von uns gelieferten Gegenständen vor und zwar auch dann, wenn die Ware vom Besteller weiter bearbeitet oder verarbeitet wird. Veräußert der Besteller mit unserer Genehmigung die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände, so tritt er dann damit seine Ansprüche aus der Veräußerung an uns ab, gleichviel, ob er die Gegenstände zusammen mit andern Leistungen oder an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung an Drittschuldner bekannt zu geben und uns zur Geltendmachung unserer Rechte erforderliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware, solange sie unser Eigentum ist, an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung der von uns gelieferten Waren seine Zahlung einstellt, so haben wir in § 46 der deutschen Konkursordnung angeführte Rechte auf Aussonderung bzw. Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Reutlingen. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Reutlingen/ Tübingen ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes. Dies gilt auch für Klagen in Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozessen.

13. Anzuwendendes Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz.

14. Teilunwirksamkeit
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestim-mungen nicht berührt, vielmehr soll das gelten, was Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit vorher gekannt hätten. Soweit eine Bestimmung unwirksam sein sollte, richtet sich deren Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften. Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Andramed GmbH in Reutlingen

terms of condition in english